Die Hauptuntersuchung prüft gesetzlich vorgeschrieben Bremsen, Lichttechnik, Abgasverhalten und weitere sicherheitsrelevante Komponenten.
Die Änderungsabnahme für Räder, Reifen, Umbauten, Tieferlegung und Anhängezugvorrichtungen erfolgt bei uns, wobei die FSP-Prüfingenieure die Änderungen nach § 19 (3) StVZO prüfen und dokumentieren.
Die FSP-Prüfingenieure führen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen und Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge im Auftrag der FSP durch.
FSP-Prüfingenieure führen Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO durch, um eine H-Zulassung zu erhalten, wodurch Halter von finanziellen Vorteilen wie reduzierter Kfz-Steuer profitieren.
Die Wiederholungsprüfung für Gasfahrzeuge überprüft die Übereinstimmung, Dichtheit und den Zustand der Gasanlage, bevor sie in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
Die FSP-Prüfingenieure führen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen und Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge im Auftrag der FSP durch.
Bei Fahrzeugänderungen müssen Sie gemäß § 13 FZV Daten zur Berichtigung der Zulassungsbescheinigung melden, die wir gerne für Sie ergänzen.
Bei Mängelkarte oder Aufforderung zur Untersuchung müssen Sie die Mängel beheben und die Karte fristgerecht zurücksenden, andernfalls kann die Zulassungsstelle eingreifen.