Mängelkarte gem. § 53 FZV

Falls bei einer Kontrolle Mängel festgestellt werden, kann eine Mängelkarte ausgestellt werden. Der Halter muss die festgestellten Mängel innerhalb einer Frist beheben und das Fahrzeug erneut prüfen lassen.

Nach erfolgreicher Behebung wird die Mängelkarte von der Prüforganisation entwertet.