Ergänzung der Fahrzeug-beschreibung gem. § 13 FZV

Falls Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden (z. B. geänderte Anhängelast, abweichende Abmessungen), müssen diese in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung ausgestellt.