Änderungs-abnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei technischen Änderungen an Fahrzeugen (z. B. neue Felgen, Tieferlegung, Anhängerkupplung) ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Geprüft wird:

Falls erforderlich, wird die Eintragung in die Fahrzeugpapiere durchgeführt.